Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Für Betriebe, die ausbilden wollen, sind die für die Ausbildung zuständigen Stellen die ersten Ansprechpartner. Diese entscheiden über die Eignung zum Ausbildungsbetrieb. Ihr Betrieb eignet sich als Ausbildungsbetrieb, wenn er nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

Als angemessen gelten in der Regel folgende Verhältnisse:

  • ein bis zwei Fachkräfte: ein Auszubildender
  • drei bis fünf Fachkräfte: zwei Auszubildende
  • sechs bis acht Fachkräfte: drei Auszubildende
  • je weitere drei Fachkräfte: ein weiterer Auszubildender

Dabei gelten als Fachkräfte:

  • der Ausbildende
  • der Ausbilder
  • wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet wird

Verfügt Ihr Betrieb nicht über die Möglichkeit, dem Auszubildenden alle für seine Ausbildung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten zu vermitteln, können Sie sich mit einem oder mehreren anderen Ausbildungsbetrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Auszubildenden Bereiche der Ausbildung, die nicht im eigenen Betrieb angeboten werden können, außerhalb der Ausbildungsstätte erlernen (z.B. in überbetrieblichen Ausbildungsstätten).

Des Weiteren muss im Kreise der im Betrieb tätigen Personen jemand als Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein.

Wie Sie oder einer Ihrer Beschäftigten eine Qualifikation als Ausbilder erlangen können, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung. Informationen zu den Grundsätzen über die Eignung der Ausbildungsstätten sowie die persönliche und fachliche Eignung bieten die Kammern.

Tipp: Während der gesamten Dauer der Ausbildung können sich Ausbildungsbetriebe bei ihrer zuständigen Kammer beraten lassen.

Zu den Verfahren

Contextspalte


Eine Frau und zwei Männer führen ein Bewerbungsgespräch
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Arbeitgeber erstellt.

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Ausbildungsbetrieb werden noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 08.11.2010 freigegeben.