Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Wer Grundbesitz hat, ist verpflichtet, Grundsteuer zu bezahlen. Sie ist regelmäßig an die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, zu zahlen (im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal mit dem Erwerb des Grundstücks fällig ist). Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswertes berechnet.

Der Einheitswert ist ein steuerlicher Grundlagenwert für inländischen Grundbesitz, der nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes von den Finanzämtern in einem gesonderten Verfahren festgestellt wird. Der darauf beruhende Grundsteuermessbetrag wird ebenfalls von den Finanzämtern gesondert festgestellt. Er ist von den Gemeinden bei der Festsetzung der Grundsteuer als Grundlagenwert heranzuziehen.

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und wird von der Gemeinde selbst festgesetzt und erhoben, in deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Das sogenannte "Heberecht" einer Gemeinde für diesen Grundbesitz ist im Grundsteuergesetz geregelt. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes.

Zu den Verfahren

Contextspalte


Vermessungsingenieur bei einer Grundstücksvermessung
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Grundstück erstellt.

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Einheitswert und Grundsteuer noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium und das Finanz- und Wirtschaftsministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, haben ihn am 24.11.2011 freigegeben.