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Alle Länder, die in der Verordnung (EG) Nr. 590/2006 nicht gelistet sind, haben entweder eine bedenkliche Tollwutsituation oder es stehen nicht genügend Informationen darüber zur Verfügung. Bei der Einreise aus solchen Staaten gelten besonders strenge Anforderungen:

  • Sie müssen Ihr Tier mindestens drei Monate vor Einreise in die Europäische Union (EU) gegen Tollwut impfen lassen.
  • Mindestens drei Monate nach der Impfung muss das Tier einer Blutuntersuchung (Tollwuttiterbestimmung) unterzogen werden, um sicherzustellen, dass die Impfung gewirkt hat.
  • Die Blutentnahme muss von einem im Drittland zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden.
  • Zur Untersuchung muss die Blutprobe an ein von der Europäischen Kommission zugelassenes Blutlabor geschickt und dort untersucht werden.

Achtung: Diese Bestimmungen gelten nicht für die Einreise nach Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich. Diese Staaten verlangen in jedem Fall eine Quarantäne für das Tier.

Hinweis: Wenn Sie sich mit Ihrem Tier kurzzeitig in einem nicht gelisteten Drittland aufhalten und danach wieder in die EU einreisen wollen, sollten Sie schon vor der Ausreise aus der EU eine Tollwuttiterbestimmung durchführen lassen. Wird die Gesundheit des Tieres bestätigt und in den Heimtierausweis eingetragen, erfüllt das Tier alle Anforderungen und muss vor der Rückkehr in die EU nicht neuerlich geimpft und untersucht werden.

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Jagdhund steht am Rande eines Bachbetts im Wald
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz hat ihn am 04.04.2011 freigegeben.