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Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind, deren Leben und Wohlbefinden geschützt werden muss. Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.


 

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Jagdhund steht am Rande eines Bachbetts im Wald
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz hat ihn am 04.04.2011 freigegeben.