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Wenn Sie sich als Eltern die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) wenden. Je nach Einzelfall kann Ihnen der Teilnahmebeitrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Wenn Sie krank sind, in die Klinik müssen oder ein Kuraufenthalt bevorsteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe Ihren Haushalt übernehmen. Die Haushaltshilfe wird Ihnen entweder von Ihrer Krankenkasse gestellt oder die Krankenkasse ersetzt Ihnen die Kosten für die Hilfeleistung.

Wenn Ihr Kind krank ist und Ihre Pflege braucht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freigestellt werden und Krankengeld erhalten.

Sie können auch eine Haushaltshilfe beschäftigen, die Sie über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Eine Übersicht weiterer staatlicher Hilfen finden Sie in der Lebenslage "Geburt".

Zu den Verfahren

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Drei Kleinkinder spielen unter Aufsicht einer Erzieherin
 
 

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Hilfe & Tipps

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben ihn am 17.01.2013 freigegeben.