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Kaufverträge gehören zu den häufigsten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens. Der Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher als Käufer und einem Unternehmer als Verkäufer über eine bewegliche Sache – mit bestimmten Ausnahmen für gebrauchte Sachen – heißt Verbrauchsgüterkauf. Der Verbrauchsgüterkauf richtet sich neben den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Kaufverträge nach besonderen Vorschriften. Diese dienen dem besonderen Schutz des Verbrauchers.

Dieses Kapitel stellt die wichtigsten Rechte für Sie als Käufer dar. Beim Kauf einer mangelhaften Sache haben Sie beispielsweise das Recht, sie entweder reparieren zu lassen oder umzutauschen.

Bei sogenannten "Haustürgeschäften" gelten besondere Regelungen. Zum Beispiel können Sie solche Geschäfte unter bestimmten Bedingungen widerrufen.

Auch Fernabsatzverträge unterliegen speziellen Bestimmungen. Ein Fernabsatzvertrag liegt dann vor, wenn Sie als Verbraucher mit einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail) einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen abschließen (z.B. Versandhandel). Ein Fernabsatzvertrag liegt aber beispielsweise nicht vor, wenn der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt außerdem weitere Ausnahmen.

Zu den grundlegenden Pflichten von Verkäufern gehört die Preisauszeichnungspflicht. Jede Ware muss mit einem klar zu erkennenden Endpreis versehen sein.

Das Kapitel "Produkthaftung" gibt einen Überblick über die Schadenersatzpflicht des Herstellers. Dieser muss unter anderem dann haften, wenn jemand durch einen Fehler seines Produkts verletzt wird oder ein Sachschaden entsteht.

Tipp: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet auf ihren Seiten umfassende "Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags" an. Darunter werden auch Themen wie "Das Kleingedruckte (AGB)", "Freiwillige Garantien" und "Verzögerung der vertraglichen Leistung" behandelt.

Pauschalreisen unterliegen dem Reisevertragsrecht. Informationen darüber, welche Angaben in einem Reisekatalog enthalten sein müssen und welche Rechte Ihnen bei Vertragsabschluss zustehen, finden Sie im Kapitel "Verbraucherschutz im Reiserecht".

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium, das Wirtschaftsministerium und das Innenministerium haben ihn am 22.04.2009 freigegeben.