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In Zeiten steigender Mieten kann Wohnen schnell zur finanziellen Belastung werden. Besonders für kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder ältere Menschen mit einer niedrigen Rente kann es schwierig sein, die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen.

Ihre Mietkosten werden berücksichtigt, wenn Sie folgende Sozialleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (oder Sozialgeld)
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Kinder- und Jugendhilfe (sofern keine anderen Personen im Haushalt leben)

Auch bei Asylbewerbern und Asylbewerberinnen werden die Mietkosten berücksichtigt.

Wer nicht in diese Gruppen fällt, dessen Einkommen aber dennoch nicht ausreicht, die Kosten für angemessenes Wohnen zu tragen, hat folgende Möglichkeiten:

  • Sofern Ihr Familieneinkommen eine gewisse Grenze (abhängig von der Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören) nicht überschreitet, können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser ist Voraussetzung für den Bezug einer kostengünstigen Sozialmietwohnung. Er verleiht aber keinen Anspruch auf Bezug einer solchen Wohnung.
  • Wenn Sie in Ihrem eigenen Wohnraum oder zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld in Form eines Mietzuschusses oder Lastenzuschusses beantragen.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 22.01.2013 freigegeben.