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Immer wieder kommen Fälle vor, in denen vor allem Mädchen und junge Frauen, jedoch auch Jungen und junge Männer – oftmals unter Androhung von Gewalt – zur Heirat gezwungen werden.

Um Opfer dieser Menschenrechtsverletzungen besser zu schützen, wurde – unter anderem auf Anregung der Landesregierung Baden-Württemberg – eine Reihe von Gesetzesänderungen verabschiedet. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen sowie zu Beratungsmöglichkeiten finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Integrationsministerium hat ihn am 27.07.2012 freigegeben.