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Von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen. Ihnen werden zumeist falsche Versprechungen gemacht, um sie aus ärmeren Ländern nach Deutschland zu locken und sie hier zur Prostitution zu zwingen. Oftmals werden Frauen auch ihre Reisepässe unter dem Vorwand, ein Visum beantragen zu müssen, abgenommen.

Hinweis: Sollten Sie Zeuge von Menschenhandel oder Zwangsprostitution werden oder selbst betroffen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei.

Um Menschenhandel wirksam zu bekämpfen, wurden die Strafvorschriften deutlich erweitert. Neben dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird seit 2005 auch der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft verfolgt.

Tipp: Das Sozialministerium Baden-Württemberg bietet ein Informationsblatt mit Beratungsstellen für Menschenhandelsopfer an. Der bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess bietet unter anderem auch Adressen von Fachberatungsstellen. Auf den Internetseiten von Terre des femmes e.V. finden Sie Informationen über "Frauenhandel/Zwangsprostitution".

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium und das Sozialministerium haben ihn am 19.03.2013 freigegeben.