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In Altenpflegeeinrichtungen kann es zu Gewalt gegen die Bewohnerinnen und Bewohner kommen. Mögliche Ursachen hierfür sind beispielsweise die Überlastung des Pflegepersonals oder die Vornahme von Handlungen an den Pflegebedürftigen, die von den Verantwortlichen gar nicht als Gewalt angesehen werden.

Mögliche Formen von Gewalt gegen ältere Menschen in Pflegeeinrichtungen können sein:

  • Gewalt, die nicht aus einem aktiven Tun besteht, sondern durch die Unterlassung von Hilfestellung entsteht
  • Gewalt, die nicht nur auf körperlicher Ebene ausgeübt, sondern auch auf seelischer Ebene eingesetzt wird

Im Einzelfall sind dies beispielsweise:

  • körperliche Gewaltanwendung (Schlagen, Stoßen oder sexuelle Übergriffe)
  • verbale Gewalt (Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen)
  • vorsätzliche Verabreichung nicht verordneter oder überdosierter Medikamente (z.B. Beruhigungsmittel oder Psychopharmaka)
  • Freiheitsentzug (z.B. durch das fachlich nicht gerechtfertigte Anlegen von Bauchgurten und Bettgittern)
  • grob fahrlässige Durchführung oder das Unterlassen von pflegerischen und medizinischen Handlungen

Wenn Sie bei sich oder bei Angehörigen oder Bekannten derartige Formen von Gewalt feststellen, wenden Sie sich sofort an die Heimleitung, den Träger der Pflegeeinrichtung, die Pflegekasse, die Heimaufsichtsbehörde des Stadt- oder Landkreises oder an die Polizei.

Tipp: Die Broschüre "Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über die verschiedenen Aspekte des Heimlebens.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium und das Justizministerium haben ihn am 22.03.2012 freigegeben.