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Die als "normal" geltende Arbeitsform mit regelmäßigen Arbeitszeiten und einer 40-Stundenwoche verliert an Bedeutung. Der unbefristete Arbeitsvertrag ist bei den bestehenden Arbeitsverträgen nach wie vor Standard, jedoch werden bei Neueinstellungen sehr häufig befristete Arbeitsverträge abgeschlossen.

Die Abweichung vom sogenannten Normalarbeitsverhältnis resultiert einerseits aus einem erhöhten Bedarf an flexiblen Arbeitsformen für Eltern und der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, andererseits aber auch die größere Flexibilität, die von den Unternehmen in der Produktion erwartet wird.

Ausführliche Informationen zum Thema "Leiharbeit und Zeitarbeit" finden Sie im gleichnamigen Kapitel der Lebenslage "Arbeitgeber".

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 24.04.2012 freigegeben.