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Inhalt

Folgende Unterlagen zählen zu den Arbeitspapieren, die Sie von Ihren Beschäftigten verlangen können:

  • Lohnsteuerkarte
  • Kindergeldbescheinigung
  • Unterlagen für vermögenswirksame Leistungen
  • Sozialversicherungsausweis
    (wird von der Datenstelle der Rentenversicherung auf Antrag des Arbeitnehmers ausgestellt)
  • wenn Sie jemanden im laufenden Kalenderjahr einstellen: zusätzlich
    • Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub (Urlaubsbescheinigung)
    • Arbeits- oder Abschlusszeugnis
  • im Baugewerbe: zusätzlich
    • Lohnnachweiskarte für Urlaub
    • Lohnausgleich und Zusatzversorgung
  • in der Lebensmittelbranche: zusätzlich
    • Gesundheitszeugnis
  • bei ausländischen Arbeitnehmern: zusätzlich
    • Arbeitsgenehmigung
  • bei Jugendlichen: zusätzlich
    • Gesundheitsbescheinigung

Arbeits-/Abschlusszeugnis, Sozialversicherungsausweis und Arbeitsbescheinigung müssen Sie dem Arbeitnehmer nach Vorlage wieder aushändigen. Die anderen Arbeitspapiere müssen Sie sorgfältig aufbewahren.

Zu den Verfahren

Contextspalte


Eine Frau und zwei Männer führen ein Bewerbungsgespräch
 
 

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Hilfe & Tipps

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 24.04.2012 freigegeben.