Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Auf den folgenden Seiten finden Sie Wissenswertes, falls Sie sich entschieden haben, ein Kind adoptieren zu wollen:

  • Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
    Die Bundeszentralstelle informiert ausführlich über Auslandsadoptionen. Ferner können Sie auf deren Seiten die für die Adoption einschlägigen Gesetzestexte nachlesen:
    • Adoptionsübereinkommen
    • Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
    • Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
    • Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
    Außerdem finden Sie die Liste der Staaten, die das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoptionen" (HAÜ) ratifiziert haben sowie eine Liste mit den Landesjugendämtern als zentrale Adoptionsstellen und den Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft. Ebenso vorhanden ist eine Liste mit den jeweiligen (starken oder schwachen) Wirkungen der Adoption.
  • Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
    Der Kommunalverband ist einer der Ansprechpartner, wenn Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten. Auf den Seiten des KVJS finden Sie eine Liste mit den Auslandsvermittlungsstellen. Die Broschüre "Auslandsadoptionen" präsentiert umfangreiche Informationen zum Thema – auch aus der Sicht von Adoptiveltern und -kindern.
  • Portal "Eltern im Netz"
    Das Portal "Eltern im Netz" informiert und berät Eltern und alle, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenleben, unter anderem auch zum Thema "Adoption".

In Baden-Württemberg gibt es neben den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter (in Trägerschaft des Stadt- oder Landkreises) auch anerkannte Vermittlungsstellen in freier Trägerschaft:

Notarinnen und Notare beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Verträgen in vielen Lebensbereichen. Für einige Rechtsgeschäfte, die weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für Sie haben können, ist die Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Auf den Internetseiten der Notariate, der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten, Formulare oder eine Online-Notarsuche.

Contextspalte


Linke Hand eines Kleinkindes hält die rechte Hand eines Erwachsenen
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Adoption erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Weiterführende Informationen und Links noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat ihn am 17.06.2011 freigegeben.