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Neben Ihren Hauptpflichten als Arbeitgeber – das Entgelt für die geleistete Arbeit zu bezahlen und die Beschäftigung zu sichern – kommen eine Reihe weiterer Aufgaben und Ausgaben auf Sie zu.

In den Erläuterungen zur An- und Abmeldung von Beschäftigten erhalten Sie Informationen, wie Sie diese beim Finanzamt und bei den Trägern der Sozialversicherung melden können. Des Weiteren finden Sie Hinweise zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Berechnung der Ausgleichsabgabe.

Die Berechnung und Abführung von Steuern und Sozialabgaben gehört ebenfalls zu Ihren Pflichten. Insbesondere müssen Sie ermitteln, wann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht und wie hoch der Arbeitnehmer- beziehungsweise Arbeitgeberanteil (sogenannte "Lohnnebenkosten") zur Sozialversicherung ist.

Ferner erhalten Sie allgemeine Informationen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft Ihrer Beschäftigten.

Über weitere Pflichten, beispielsweise im Bereich Arbeitsschutz, werden wir das Informationsangebot in Zukunft erweitern. Zahlreiche Informationen und Merkblätter finden Sie im Gewerbeaufsichtportal.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 30.01.2013 freigegeben.