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Es existieren unterschiedliche Arten und Formen der Adoption..

Adoptionen unterscheiden sich zum einen in Abhängigkeit davon, ob Adoptiveltern und Adoptivkind einander bereits kennen:

Zum anderen werden Adoptionsformen dadurch unterschieden, ob Adoptiveltern und leibliche Eltern einander kennen:

Stiefkindadoption

Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner bereits ein Kind hat, das Sie mit allen Rechten und Pflichten adoptieren möchten, können Sie eine Stiefkindadoption beantragen. Beide Elternteile müssen der Adoption zustimmen.

Verwandtenadoption

Wenn Verwandte sterben oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen, können Sie - beispielsweise als Onkel oder Tante - das Kind in Ihre Familie aufnehmen und adoptieren. Auch hier ist die Einwilligung beider Elternteile zur Adoption erforderlich.

Sorgeberechtigte Eltern können bereits im Vorfeld in ihrem Testament oder Erbvertrag Verwandte als Vormund für ihr Kind bestimmen.

Fremdadoption

Bei einer Fremdadoption adoptieren Sie ein unbekanntes Kind, für das Sie von einer Adoptionsvermittlungsstelle als Eltern vorgeschlagen und als geeignet beurteilt wurden. Das können entweder Kinder aus dem Inland oder aus dem Ausland sein. Beachten Sie, dass nur Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt sind, Kinder zur Adoption zu vermitteln, aber nicht Anwälte, Notare oder Bekannte.

Internationale Adoption

Bei einer internationalen Adoption adoptieren Sie ein Kind, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Dafür müssen Sie sich an eine Auslandsvermittlungsstelle wenden.

Offene Adoption

Kennzeichen der offenen Adoption ist, dass sich leibliche und Adoptiveltern persönlich (namentlich und gegebenenfalls mit weiteren personenbezogenen Daten) kennen.

Halb offene Adoption

Bei einer halb offenen Adoption haben die leiblichen Eltern die Möglichkeit, über die jeweilige Adoptionsvermittlungsstelle in Kontakt mit den Adoptiveltern zu treten, um beispielsweise Briefe auszutauschen.

Inkognitoadoption

Inkognitoadoption bedeutet, dass sich leibliche und Adoptiveltern nicht kennenlernen und keinen Kontakt miteinander aufnehmen.

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Linke Hand eines Kleinkindes hält die rechte Hand eines Erwachsenen
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat ihn am 17.06.2011 freigegeben.