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In Baden-Württemberg leben viele Menschen, die in Frankreich, in der Schweiz oder in Österreich arbeiten – ebenso gibt es viele Bürger und Bürgerinnen aus diesen Nachbarländern, die in Baden-Württemberg arbeiten. Viele dieser Menschen besitzen "Grenzgängerstatus", für den die Grenzstaaten zahlreiche Sonderregelungen erlassen haben, um die grenzüberschreitende Mobilität zu erleichtern.

Ausführliche Informationen über das Wohnen und grenzüberschreitende Arbeiten in den Grenzregionen von Deutschland, Frankreich und der Schweiz bietet Ihnen die Lebenslage "Grenzüberschreitend leben und arbeiten".

Zwischen Deutschland und Österreich gilt eine Person steuerrechtlich als Grenzgänger oder Grenzgängerin, wenn sie in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und in dem anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort hat und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehrt.

Tipp: Für Ihren konkreten Fall sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Für das Oberrheingebiet gibt es vier öffentliche Informations- und Beratungsstellen, die in grenzüberschreitenden Fragen schnell und kostenlos Auskunft erteilen. Hier finden Sie die Kontaktdaten der INFOBEST-Standorte.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 23.07.2012 freigegeben.