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Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist ein wichtiger Bestandteil der Integration dieses Personenkreises in das Leben in der Gesellschaft. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten, sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, eingerichtet.

Um die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Beratungskräfte der Reha-Teams.

Ferner helfen Integrationsfachdienste im Auftrag des Integrationsamtes des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (kvjs) besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen dabei, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten.

Tipp: In allen Fragen der Rehabilitation können Sie sich auch an die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation wenden. Die Rehabilitationsträger in Baden-Württemberg haben für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt interdisziplinäre Spezialistenteams gebildet, die Sie gerne beraten.

Eine Vielzahl an Informationen finden Sie auch unter www.einfach-teilhaben.de.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium und die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit haben ihn am 20.01.2012 freigegeben.