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Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt fünf Jahre. Die Mitglieder des Parlaments bilden Fraktionen. Diese sind keine nationalen, sondern parteipolitische Zusammenschlüsse.

Tipp: Auf den Seiten des Europäischen Parlaments finden Sie ein Verzeichnis der Mitglieder und Fraktionen des Parlaments.

Das Wahlverfahren richtet sich überwiegend nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland ist dies das Europawahlgesetz, das durch die Europawahlordnung ergänzt wird. Danach erhalten die Vertreter und Vertreterinnen aus Deutschland ihr Mandat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Ein Verfahren, vorzeitige Neuwahlen durchzuführen, ist nicht vorgesehen.

Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 7. Juni 2009 statt.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 23.07.2012 freigegeben.