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Entscheidend für ein erfolgreiches Nachfolgemodell ist die Wahl von geeigneten Personen. Viele Firmeninhaberinnen und Firmeninhaber möchten, dass die eigenen Kinder das Unternehmen weiterführen. Prüfen Sie aber, ob das die beste Nachfolgeregelung ist.

Steht kein Familienmitglied für die Nachfolge zur Verfügung, sollten Sie personelle Alternativen im eigenen Unternehmen suchen. Klären Sie, ob sich jemand aus dem Gesellschafterkreis, von den Führungskräften, den Meisterinnen und Meistern oder den anderen Beschäftigten zur Nachfolge eignet. Diese haben den Vorteil, die Besonderheiten des Unternehmens bereits zu kennen. Die notwendigen Kenntnisse und Führungsqualitäten haben sie eventuell schon unter Beweis gestellt.

Kennen Sie keine für die Nachfolge geeigneten Personen, können Sie selbst die Initiative ergreifen und Ihr Unternehmen zur Übernahme anbieten. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Inserate in Tageszeitungen und Fachzeitschriften, Kontakte zur örtlichen Kammer oder Sie sprechen mit Wirtschaftsförderern oder Ihrem Fachverband. Sie können sich auch an einen Firmenmakler wenden oder über eine Personalberatung eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger suchen.

Tipp: Nutzen Sie Internetbörsen zur Unternehmensnachfolge. Die bundesweite Unternehmensbörse nexxt-change bildet ein Kernstück der Informationsplattform der "nexxt" Bundesinitiative Unternehmensnachfolge. Sie richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ein Unternehmen zur Übernahme suchen und Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger suchen. Sie erhalten dort auch die Checkliste "Nachfolger finden".

Prüfen Sie, ob die möglichen Nachfolgerinnen und Nachfolger das von Ihnen im Vorfeld erstellte Anforderungsprofil erfüllen und ob jemand aus dem Familienkreis besser geeignet ist.

Tipp: Spricht das Anforderungsprofil für ein Familienmitglied, sollten Sie dieses frühzeitig in das Unternehmen einbinden. Beziehen Sie Ihre gesamte Familie rechtzeitig in alle Überlegungen zur Unternehmensnachfolge (z.B. Schenkung oder Erbe) ein.

Mögliche Nachfolgerinnen und Nachfolger können Sie beispielsweise durch eine externe Personalberatung überprüfen lassen. Diese kann die Kompetenz und Fähigkeiten Ihrer Wunschnachfolgerin oder Ihres Wunschnachfolgers objektiv überprüfen.

Beachten Sie abschließend auch, ob

  • sie oder er von den Beschäftigten Ihres Unternehmens akzeptiert wird,
  • der Gesellschaftsvertrag eine Übernahme zulässt,
  • Ihre familiären Voraussetzungen (z.B. Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag) mit Ihren Nachfolgeplänen vereinbar sind.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 23.02.2012 freigegeben.