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Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Grundvoraussetzung jeder Demokratie. Bei der Landtagswahl haben Sie mit Ihrer Stimme die Gelegenheit, sich aktiv am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen. An diesem Tag wählen Sie als Bürgerin oder Bürger von Baden-Württemberg die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg und entscheiden somit darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.

Die Legislaturperiode des 15. Landtags von Baden-Württemberg begann am 1. Mai 2011; die konstituierende Sitzung des neuen Landtags fand am 11. Mai 2011 statt. Die Legislaturperiode endet regulär am 30. April 2016.

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Wahlumschlag, der in eine Urne geworfen wird
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 21.02.2013 freigegeben.