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Weitere Vereinsorgane neben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung wie beispielsweise ein Beirat, Kuratorium oder Präsidium, können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit eigenen Kompetenzen ausgestattet werden.

Die diesen Organen übertragenen Kompetenzen sind frei wählbar, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften (vor allem der Vertretungsmacht des Vorstands) verstoßen wird.

In der Praxis wird häufig ein Kuratorium oder ein Beirat mit hochrangigen und klangvollen, vor allem bei Spendern zugkräftigen Namen besetzt und dieses Organ mit einer genau definierten beratenden Funktion ausgestattet. So können Kuratoriums- und Beiratsmitglieder aufgrund ihrer beruflichen Funktion (beispielsweise im Kultursektor) mit weitergehenden Funktionen ausgestattet werden. Präsidien sind vor allem in Sportvereinen üblich.

Auch können Finanzentscheidungen zum Beispiel auf einen gesondert zu wählenden Beirat vom Vorstand wegverlagert werden.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 19.09.2012 freigegeben.