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Fast die Hälfte aller Bürger in Baden-Württemberg ist ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert – das ist mehr als in jedem anderen Bundesland. Die Betätigungsfelder reichen vom Sport bis zur Kultur, vom Brauchtum bis zum Umweltschutz. Lesen Sie hier mehr.


Das baden-württembergische Justizministerium hat einen Rechtswegweiser zum Vereinsrecht herausgegeben, der Ihnen eine erste Orientierung in Fragen des Vereinsrechts bietet. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat die Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" herausgegeben. Informationen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern in einem Verein bietet der Wegweiser Bürgergesellschaft an. Informationen zur Beschäftigung von Mitarbeitern finden Sie auch in der Lebenslage "Arbeitgeber".
Alle gemeinnützigen Organisationen (darunter viele Vereine) haben die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger (z.B. Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte) gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Diese Personenkreise können freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert werden.

Tipp: Ehrenamtlichen Mitarbeitern können Vereine den sogenannten "Engagementnachweis Baden-Württemberg" ausstellen, der die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse dokumentiert. Nähere Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung sowie unter www.engagementnachweis-bw.de.

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