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Die Vermittlung und Betreuung von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen steht im Mittelpunkt der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeiten die örtlichen Agenturen für Arbeit eng mit den Kommunen zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt in Jobcentern, gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der Kommunen.

Arbeitsuchende und Unternehmen können sich direkt an die Jobcenter wenden. Auf jede gemeldete Stelle macht das Jobcenter passgenaue Personalvorschläge. Das Unternehmen erhält auf Wunsch die Profile der Arbeitsuchenden. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten den Vermittlungsvorschlag schriftlich.

Um das Ziel der Vermittlung einer Arbeitsstelle schneller zu erreichen, stehen – neben der Eigeninitiative der Bewerberinnen und Bewerber – auch weitere Angebote der Agentur für Arbeit zur Verfügung, beispielsweise:

Nähere Informationen zur Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit finden Sie in der nachfolgend aufgeführten Verfahrensbeschreibung. In der Verfahrensbeschreibung "Arbeitsgelegenheit (1-Euro-Job)" informieren wir Sie über die Vermittlung in zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, die im öffentlichen Interesse liegen.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat ihn am 22.03.2012 freigegeben.