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Haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) in Deutschland erworben, stehen Ihnen die regulären Bewerbungswege an einer Hochschule offen. Für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Hochschulzugangsberechtigung wie z.B. Reifezeugnisse oder Fachschulabschlüsse) wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Stuttgart.

Wenn Sie

  • in Deutschland die Hochschulreife oder ein Hochschulstudium anstreben,
  • ein im Herkunftsland begonnenes Studium in Deutschland fortsetzen wollen oder
  • im Herkunftsland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und diesen Beruf in Deutschland ausüben möchten,

empfiehlt es sich, Kontakt zu der Otto-Benecke-Stiftung aufzunehmen.

Die Stiftung hat ein besonderes Beratungs- und Ausbildungsangebot für Spätaussiedler (und Kontingentflüchtlinge sowie Asylberechtigte), beispielsweise:

  • Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache
  • Kurse zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
  • studienvorbereitende und -begleitende Seminare
  • Maßnahmen zur Aufnahme einer Berufstätigkeit nach einer im Herkunftsland abgeschlossenen akademischen Ausbildung (für Akademiker, die älter als 30 und jünger als 50 Jahre sind)
    • Beratung und berufliche Orientierung
    • spezielle qualifizierte Sprachkurse
    • Ergänzungsstudien
    • berufliche Anpassungskurse
    • Stipendien

Zu den Verfahren

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Siebenbürgische Trachtengruppe (Foto: Don Alfredo)
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat ihn am 16.06.2008 freigegeben.