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Der Abschluss einer Berufsausbildung hat für die berufliche Zukunft in Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welche Möglichkeiten der Berufsausbildung bestehen. Besteht besonderer Unterstützungsbedarf während einer Berufsausbildung, können Jugendliche zusätzlich zu den verschiedensten Unterstützungsmaßnahmen der Berufsschule spezielle Hilfen der Arbeitsagenturen (sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen) in Anspruch nehmen.

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) und Berufseinstiegsjahr (BEJ)

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) sollen Jugendliche ohne Hauptschulabschluss bei ihrer beruflichen Orientierung und Berufsfindung unterstützen und gezielt die Chancen auf einen Ausbildungsplatz erhöhen. Der Besuch des BVJ oder des VAB ist in Baden-Württemberg in der Regel für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss verpflichtend, die im Anschluss an die allgemeinbildende Schule keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und auch keine andere Vollzeitschule besuchen. Allgemeine Informationen finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen "Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) – Teilnahme anmelden" und "Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) – Teilnahme anmelden".

Das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen in der Regel Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht nicht direkt eine Ausbildung aufnehmen können und keine andere Vollzeitschule besuchen können oder gezielt ihre Chancen auf einen Ausbildungsberuf verbessern möchten. Allgemeine Informationen zum BEJ finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Berufseinstiegsjahr (BEJ) – Aufnahme beantragen".

Berufsschule

Ausländische und spätausgesiedelte Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz erhalten haben, deren Deutschkenntnisse aber noch Defizite aufweisen, können in der Berufsschule im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durch Stütz- und Erweiterungsunterricht im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden unterstützt werden.

Berufliche Schulen haben die Möglichkeit, für Berufsschul- und Berufsfachschulklassen mit überwiegend Aussiedlern und Ausländern kleinere Klassen zu bilden: Mindestschülerzahl für die Klassenbildung von zwölf statt 16, Höchstschülerzahl von 24 statt 32.

Zu den Verfahren

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Siebenbürgische Trachtengruppe (Foto: Don Alfredo)
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 15.01.2013 freigegeben.