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Durch die Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben. Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in

  • Ihren Ausweisdokumenten und
  • den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Beachten Sie, dass bei Namensänderungen ein alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt wird.

Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben:

  • Arbeitgeber
    Wenn Sie einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen. Dieser kann Ihre Namensänderung unter anderem der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung) bekannt geben. Er kann Ihnen Ihre Lohnsteuerkarte 2010/ Ersatzbescheinigung vorzeitig aushändigen, damit Sie einen Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen können.
    Hinweis: Sie wechseln nur dann die Steuerklasse, wenn Sie sich nicht bereits im Vorjahr von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin dauernd getrennt haben. Sie müssen dem Finanzamt mitteilen, seit wann Sie dauerhaft getrennt leben.
  • Banken/Versicherungen
    Ihren neuen Namen sollten Sie Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie ein Konto/Depot  beziehungsweise eine Versicherung haben, schnellstmöglich anzeigen. Die Bank beziehungsweise die Versicherung verlangt meistens einen Nachweis von Ihnen.
  • Kabelanbieter
    Haben Sie einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber, müssen Sie ihm die Namensänderung mitteilen. In Baden-Württemberg ist die Kabel Baden-Württemberg GmbH (Kabel BW) der Kabelnetzbetreiber. Bitte benutzen Sie für Ihre Mitteilung das Kontaktformular der Kabel BW.
  • Telefonanbieter
    Für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag in das Telefonbuch ist es wichtig, Ihre Namensänderung Ihrer Telefongesellschaft mitzuteilen. Meist können Sie dies telefonisch unter kostenfreien Servicenummern erledigen. Die Änderung Ihres Eintrags erscheint in der nächsten Telefonbuchausgabe. Weitere Informationen über die Abmeldung und Anmeldung des Telefonanschlusses finden Sie in der  entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
  • Versorgungsunternehmer
    Als direkter Vertragspartner oder direkte Vertragspartnerin des jeweiligen Versorgungsunternehmens sollten Sie diesem Ihre Namensänderung mitteilen. Dies können Sie formlos durchführen. Größere Anbieter bieten dazu auch Onlineformulare an.

Hinweis: Bewohnerparkausweise bleiben meistens weiterhin gültig, weil sie an das Nummernschild des Pkws gebunden sind. In manchen Städten und Gemeinden wird nur ein Bewohnerparkausweis pro Familie oder Wohnung vergeben. Auskunft hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde. Weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis erhalten Sie auf unseren Seiten.

Hat sich im Zusammenhang mit der Scheidung oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Checkliste zum Umzug.

Lassen Sie Ihren Namen auch in anderen Dokumenten ändern. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium, das Innenministerium und das Finanz- und Wirtschaftsministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, haben ihn am 22.01.2013 freigegeben.