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Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Feiern Sie bald einen besonderen Geburtstag oder ein Ehejubiläum? Bei bestimmten Ereignissen veröffentlicht Ihre Gemeinde beispielsweise Ihren Namen und Ihre Anschrift und gibt diese an Presse und Rundfunk weiter. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich oder schriftlich der Bekanntmachung Ihrer Daten widersprechen.
Fristen
Die Gemeinden weisen einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin. Sie können verlangen, dass Sie innerhalb einer Frist widersprechen müssen, beispielsweise mindestens sechs Wochen vor dem Jubiläum.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 34 Meldegesetz (MG) (Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten)