Zum Inhalt

Inhalt

Einsicht in das Grundbuch beantragen

Das Grundbuch gibt Auskunft über die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks. In das Grundbuch wird beispielsweise eingetragen, wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist. Aus dem Grundbuch ist auch ersichtlich, ob auf dem Grundstück Hypotheken oder Grundschulden lasten. Außerdem geht daraus hervor, ob beispielsweise eine Vormerkung eingetragen ist.

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie daher unbedingt Einsicht in das Grundbuch nehmen. So können Sie verhindern, dass Sie ein Grundstück mit Ihnen unbekannten Belastungen kaufen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Nachweis eines berechtigten Interesses.

Verfahrensablauf

Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen können. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie die Zwangsvollstreckung betreiben möchten.

Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Dazu benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • wenn die Liegenschaft nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Grundbucheinsicht: zu den Sprechzeiten des Grundbuchamtes oder der Grundbucheinsichtsstelle

Sonstiges

Informationen zu Auszügen aus dem Grundbuch finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Grundbuchabschrift beantragen".

Rechtsgrundlage

Contextspalte


Vermessungsingenieur bei einer Grundstücksvermessung
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Grundstück erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Einsicht in das Grundbuch beantragen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 29.05.2012 freigegeben.