Environnement
Inhalt
Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen
Sie wohnen in der Nähe industrieller Anlagen und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen in unzulässiger Weise gestört? In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.
Procédure
Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an
- das jeweilige Landratsamt,
- die Stadtverwaltung des Stadtkreises oder
- das Regierungspräsidium.
Bei konkreten Beschwerden über einzelne Firmen sollten Sie möglichst genaue Angaben machen, beispielweise:
- Name des Betriebs
- Zeiten der Belästigung (z.B. "Es ist immer gegen ... Uhr besonders laut.")
- Art der Belästigung (z.B. "Es riecht wie ...")
Délais
jederzeit
Um die Bearbeitung zu erleichtern, sollten sie sich möglichst zeitnah beschweren. Die Behörde kann so leichter feststellen, ob eine Anlage eine Störung hatte oder welche besonderen Stoffe gerade zu diesem Zeitpunkt verarbeitet wurden.
Documents nécessaires
keine
Coûts
in den meisten Fällen keine
Hinweis: Entstehen bei den Ermittlungen mehr als geringfügige Kosten, kann die Behörde Verwaltungsgebühren erheben. Die Behörde informiert sie darüber.
Bearbeitungsdauer
je nach Schwierigkeit der von der Behörde durchzuführenden Nachforschungen