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Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen

Sie wohnen in der Nähe industrieller Anlagen und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen in unzulässiger Weise gestört? In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.

Procédure

Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an

  • das jeweilige Landratsamt,
  • die Stadtverwaltung des Stadtkreises oder
  • das Regierungspräsidium.

Bei konkreten Beschwerden über einzelne Firmen sollten Sie möglichst genaue Angaben machen, beispielweise:

  • Name des Betriebs
  • Zeiten der Belästigung (z.B. "Es ist immer gegen ... Uhr besonders laut.")
  • Art der Belästigung (z.B. "Es riecht wie ...")

Délais

jederzeit

Um die Bearbeitung zu erleichtern, sollten sie sich möglichst zeitnah beschweren. Die Behörde kann so leichter feststellen, ob eine Anlage eine Störung hatte oder welche besonderen Stoffe gerade zu diesem Zeitpunkt verarbeitet wurden.

Documents nécessaires

keine

Coûts

in den meisten Fällen keine

Hinweis: Entstehen bei den Ermittlungen mehr als geringfügige Kosten, kann die Behörde Verwaltungsgebühren erheben. Die Behörde informiert sie darüber.

Bearbeitungsdauer

je nach Schwierigkeit der von der Behörde durchzuführenden Nachforschungen

Fondements juridiques

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Aide et astuces

  • Explication des concepts administratifs
  • Déterminer code postal
 
 

Vous trouverez également cette procédure dans

 

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Note de publication

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.08.2012 freigegeben.