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Hochschwangere fasst sich an den Bauch

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Studienplatz - Beurlaubung beantragen

Sie möchten sich vom Studium beurlauben lassen? Dazu benötigen Sie die Genehmigung Ihrer Hochschule.

Sie müssen den Antrag auf Beurlaubung vor Beginn der Vorlesungszeit stellen. Erkundigen Sie sich in diesem Fall nach den Bestimmungen Ihrer Hochschule.

Die Zeit der Beurlaubung sollte zwei Semester nicht übersteigen. Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie grundsätzlich keine Prüfungen ablegen.

Voraussetzungen

Gründe, die zur Genehmigung der Beurlaubung führen, sind vor allem:

  • Auslandsstudium
  • Krankheit
  • Pflege oder Versorgung eines Verwandten (Ehepartner oder Ehepartnerin, Verwandte in gerader Linie, Verschwägerte ersten Grades)
  • Schwangerschaft, Kindererziehung
  • zu verbüßende Freiheitsstrafe
  • Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient

Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich am besten zur Klärung in einem persönlichen Gespräch an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurlaubung schriftlich bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder stehen Ihnen, je nach Angebot Ihrer Hochschule, zum Download zur Verfügung.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

je nach Hochschule unterschiedlich

Erfragen der Fristen und möglicher Ausnahmeregelungen bei der Hochschule: vor Vorlesungsbeginn

Erforderliche Unterlagen

Angaben dazu finden Sie in den Formularen der jeweiligen Hochschule.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

je nach Hochschule unterschiedlich

Sonstiges

Für das Urlaubssemester erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung. Aus Sicht der Sozialversicherung gelten Sie für die Dauer des Urlaubssemesters als Studierender. Dies gilt nicht, wenn Sie in dieser Zeit einer Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche nachgehen.

Für die Dauer des Urlaubssemesters erhalten Sie keine finanziellen Förderungen wie BAföG oder Bildungskredite.

Überprüfen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Kindergeldstelle, ob Sie als Studierender auch während eines Urlaubssemesters Anspruch auf Kindergeld haben.

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.05.2012 freigegeben.