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Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen ein Mutterschaftsgeld.
Mutterschutzfristen sind
- sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt,
- bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zu zwölf Wochen nach der Geburt.
Voraussetzungen
Mutterschaftsgeld können Sie erhalten, wenn
- Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld haben oder
- Sie sich zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem bestehenden Arbeitsverhältnis (auch geringfügige Beschäftigung) befinden oder
- Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft rechtmäßig aufgelöst hat.
Verfahrensablauf
Das Mutterschaftsgeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür müssen Sie die "Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag" einreichen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise Ihrer Hebamme oder Ihrem Entbindungspfleger.
Fristen
Reichen Sie den Antrag in der Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist ein – das sind sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag
- Verdienstbescheinigung
- nach der Entbindung: Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe
Diese erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Kosten
keine
Sonstiges
Weitere Informationen erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.