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Ausbildungsförderung (BaföG) - Antrag für Schüler stellen

Als Schülerin oder Schüler können Sie Ausbildungsförderung erhalten.

Höhe der Förderung

Die Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung. Als monatlicher Bedarf sind Pauschalbeträge vorgesehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend) ab. 

Sie erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Ausnahmen sind möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Besuch einer der folgenden Schulformen:
    • weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern wohnen
    • Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen
    • Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
    • Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung),
    • Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg
    • höhere Fachschule oder Akademie
  • Staatsangehörigkeit:
    • deutsch
    • EU-/EWR (gilt auch für Ehemänner und Ehefrauen sowie deren Kinder)
    • andere Ausländerinnen und Ausländer, wenn eine Bleibeperspektive in Deutschland besteht (z.B. wenn eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt vorliegt)
  • Persönliche Eignung
  • Alter bei Beginn des Ausbildungsabschnitts: unter 30 Jahre
  • Kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen

Verfahrensablauf

Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (Formblätter)

  • Nachweis über eigene Wohnung (z.B. Mietvertrag)
  • Nachweis über eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 07.02.2012 freigegeben.