Inhalt
Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer
Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht können Sie weiterhin den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigern.
Voraussetzungen
Sie müssen sich auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Grundgesetzes berufen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer oder als Kriegsdienstverweigerin beim Kreiswehrersatzamt beantragen. Sie können Ihren Antrag schriftlich einreichen oder diesen persönlich zur Niederschrift abgeben. Das Kreiswehrersatzamt prüft Ihre gesundheitliche Eignung und leitet den Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiter.
Fristen
Sie können ohne Zustimmung Ihrer Eltern bereits 6 Monate vor Ihrem 18. Geburtstag einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer oder Kriegsdienstverweigerin stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes
- ausführliche schriftliche Begründung
In der schriftlichen Begründung müssen Sie Ihre Gewissensentscheidung darlegen, die Ihnen verbietet, einen Dienst mit der Waffe zu leisten. Die Motivation kann recht unterschiedlich sein, z.B. Erziehung zur Gewaltfreiheit, religiöse oder ethisch-humanitäre Gründe. Genauso können auch bestimmte Situationen als Auslöser zur Verweigerung der Waffenanwendung führen (z.B. Gewalterlebnisse, Tod von Verwandten oder Freunden, Berichte von Angehörigen über Kriegserlebnisse). - vollständiger tabellarischer Lebenslauf
Er sollte die wichtigsten Lebensdaten ohne größere zeitliche Lücken enthalten. Begebenheiten, die in einem Zusammenhang zu der Kriegsdienstverweigerung stehen könnten, sollten Sie ebenfalls in den Lebenslauf aufnehmen.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Sind Ihre Unterlagen vollständig, entscheidet die zuständige Stelle in der Regel innerhalb eines Monats.