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Eintragung in das Grundbuch beantragen

Sie haben ein Grundstück gekauft? Dann sind Sie erst neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem

  • Sie sich mit dem Verkäufer beziehungsweise der Verkäuferin geeinigt haben ("Auflassung des Grundstücks") und
  • die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sind.

Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich.

Die Eintragung ins Grundbuch müssen Sie beantragen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen der Eintragung sind normalerweise:

  • Antrag auf Eintragung
  • Auflassungserklärungen beziehungsweise notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung des bisherigen Eigentümers oder der Eigentümerin
  • die Einhaltung besonderer Formvorschriften

Je nach Einzelfall gelten zusätzliche Anforderungen (z.B. bei der Auflassung eines Grundstücks oder bei Notwendigkeit, das Grundbuch zu berichtigen).

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei einem Notar, einer Notarin, einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Diese werden Ihnen auf Ihre Situation abgestimmte Hinweise zum Verfahren und den von Ihnen benötigten Unterlagen geben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Eintragungsunterlagen als öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden

Kosten

Gebühren: je nach Geschäftswert

Bearbeitungsdauer

keine Angaben möglich

Rechtsgrundlage

Contextspalte


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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 29.05.2012 freigegeben.