Inhalt
Bebauungsplan - Einsicht nehmen
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Dachform.
In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.
Verfahrensablauf
Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweis: Sie können Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Bebauungsplanes herstellen lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Bebauungsplan)