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Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Aus dem Plan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen geplant sind.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

Verfahrensablauf

Jeder oder jede kann bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Flächennutzungsplan)

Contextspalte


Zwei Bauarbeiter, die vor einem Rohbau Holz abmessen
 
 

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 18.02.2013 freigegeben.