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Freiwilliger Wehrdienst und Freiwilligendienste

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Bewerbung für den freiwilligen Wehrdienst

Sowohl Männer als auch Frauen können sich für eine Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr bewerben.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • mindestens 17 Jahre alt
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern: Beendigung der Vollzeitschulpflicht, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Eignungsfeststellung (ärztliche Untersuchung, psychologische Eignungsuntersuchung)

Verfahrensablauf

Die Bewerbung erfolgt formlos. Antragsformulare oder bestimmte Bewerbungsunterlagen sind nicht vorgesehen.

Für den freiwilligen Wehrdienst Interessierte werden zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Im Anschluss daran folgt die Eignungsfeststellung. Nach positiv verlaufener Eignungsfeststellung werden die Bewerberinnen oder Bewerber für den freiwilligen Wehrdienst eingeplant, wobei Wünschen soweit wie möglich entsprochen wird.

Die Bewerberinnen oder Bewerber erhalten keinen Einberufungsbescheid, sondern eine sogenannte Mitteilung zum Dienstantritt des freiwilligen Wehrdienstes.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

Weitere Informationen zum freiwilligen Wehrdienst bietet Ihnen auch das Karriereportal der Bundeswehr und der Flyer "Freiwilliger Wehrdienst".

Rechtsgrundlage

§§ 54 – 62 Wehrpflichtgesetz (WPflG)

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Wehrbereichsverwaltung Süd hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2012 freigegeben.