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Kindertageseinrichtungen - Gebührenbefreiung beantragen
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die fälligen Gebühren übernehmen. Die Kostenübernahme hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie kann für alle Arten von Kindertageseinrichtungen (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder eine andere Einrichtung) gewährt werden.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie von den Gebühren befreit werden:
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Gebührenbefreiung bei der zuständigen Stelle beantragen. Erkundigen Sie sich bitte bei der Kindestageseinrichtung oder bei deren Träger, wo Sie das Antragsformular erhalten. Beachten Sie, dass die verschiedenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedliche Antragsformulare verwenden.
Fristen
Die Befreiung von den Gebühren kann ab dem Beginn des Antragsmonats erfolgen. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Kindertageseinrichtung besucht.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Ausgestaltung des Förderungsangebots in Tageseinrichtungen)
- § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Erhebung von Kostenbeiträgen)
- § 82 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Begriff des Einkommens)
- § 85 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Einkommensgrenze)