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Patentanwaltsgesellschaft - Zulassung beantragen

Wenn Sie eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchten, müssen Sie die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft beantragen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung sind:

  • Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in patentrechtlichen Angelegenheiten ist.
  • Die Gesellschaft ist nicht an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung beteiligt.
  • Die Gesellschaft wird von Patentanwältinnen und Patentanwälten verantwortlich geführt.
  • Die Geschäftsführung und die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind ausschließlich Patentanwältinnen und Patentanwälte, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüferinnen oder Buchprüfer.
  • Die Geschäftsführung, Prokuristinnen und Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte für den gesamten Geschäftsbetrieb, müssen jeweils mehrheitlich Patentanwältinnen oder Patentanwälte sein.
  • Die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte liegt bei den Patenanwältinnen und Patentanwälten.
  • Die Unabhängigkeit der Patentanwältinnen und Patentanwälte, die in der Geschäftsführung, als Prokuristinnen oder Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte tätig sind, ist gewährleistet.
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall abgeschlossen oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegen. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen.
  • Die Firma der Gesellschaft enthält die Bezeichnung "Patentanwaltsgesellschaft".

Verfahrensablauf

Die Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Das notwendige Antragsformular erhalten Sie dort.

Fristen

für die Anmeldung: keine

Beachten Sie, dass Sie erst ab der Zulassung unter der Bezeichnung "Patentanwaltsgesellschaft" auftreten dürfen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular, falls erforderlich mit Anlagen
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags oder beglaubigte Kopie
  • Zulassungsurkunden in beglaubigter Kopie von folgenden Personen:
    • Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
    • Prokuristinnen und Prokuristen
    • Handlungsbevollmächtigte
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise eine vorläufige Deckungszusage im Original

Kosten

Zulassungsgebühr: 1.200 Euro

Bearbeitungsdauer

etwa zwei Monate, je nach Komplexität des Gesellschaftsvertrags

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Patentanwaltskammer hat dessen ausführliche Fassung am 03.07.2012 freigegeben.