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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bundesgesetz) - Anforderungen für Neubauten nachweisen

Für Neubauten über 50 Quadratmeter Größe müssen Sie einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien gewinnen.

Als Eigentümer und Eigentümerin von Wohngebäuden müssen Sie sich für die Baurechtsbehörde bestätigen lassen, dass Sie

  • die Vorgaben erfüllen,
  • geeignete Ersatzmaßnahmen ergreifen oder
  • davon befreit worden sind.

Achtung: Wer die Bestimmungen des Gesetzes nicht erfüllt oder keinen entsprechenden Nachweis darüber erbringt, kann ein Bußgeld erhalten.

Sie müssen der zuständigen Behörde den Nachweis innerhalb von drei Monaten ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Heizanlage vorlegen.

Bei gasförmiger und flüssiger Biomasse müssen Sie in den ersten fünf Jahren ab Inbetriebnahme die Nachweise bis zum 30. Juni des Folgejahres vorlegen.

Für Heizungen mit fester Biomasse gilt: Sie müssen die Brennstoffabrechnungen für die ersten 15 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Heizung mindestens fünf Jahre aufbewahren.

Voraussetzungen

Sie erhalten den Nachweis, wenn der Anteil der erneuerbaren Energien am Wärme- und Kältebedarf mindestens folgenden Prozentsatz erreicht:

  • solare Strahlungsenergie: 15 Prozent
  • gasförmige Biomasse: 30 Prozent
  • flüssige oder feste Biomasse: 50 Prozent
  • Geothermie oder Umweltwärme: 50 Prozent

Verfahrensablauf

Für den Nachweis müssen Sie ein Formular ausfüllen.

Das ausgefüllte und von einer sachkundigen Person bestätigte Formular müssen Sie der Baurechtsbehörde übersenden.

Fristen

Nachweis bei der zuständigen Behörde: Innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage.

Erforderliche Unterlagen

Keine Angabe möglich.

Kosten

  • für die Ausstellung des Nachweises: Kosten der sachkundigen Person
  • für die Einreichung des Nachweise: keine

Sonstiges

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat zum Themenkomplex "Erneuerbare Energien“ umfangreiche Informationen auf den Internetseiten www.erneuerbare-energien.de zusammengestellt.

Rechtsgrundlage

Contextspalte


Zwei Bauarbeiter, die vor einem Rohbau Holz abmessen
 
 

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Hilfe & Tipps

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.12.2011 freigegeben.