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Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg müssen sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Voraussetzungen
Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie
- als Ärztin oder Arzt bestallt oder approbiert sein oder
- eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes besitzen und
- Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz haben.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich persönlich bei der Landesärztekammer anmelden. Sie erhalten einen Meldebogen, den Sie ausfüllen und unterschreiben müssen.
Fristen
innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Approbation/Berufserlaubnis
- Urkunden über akademische Grade und Titel (vor allem Promotionsurkunde(n), Habilitation) und/oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
- Urkunde über die Facharztanerkennung
Hinweis: Sie müssen die Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.
Kosten
- für die Anmeldung: keine
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für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
- Beitragsbemessungsgrundlage sind Ihre Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes aus ärztlicher Tätigkeit.
- Der Beitrag beträgt 0,41 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage und wird auf den vollen Euro abgerundet. Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro.
- Freiwillige Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 150 Euro.
Rechtsgrundlage
- §§ 2, 3 Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) (Kammermitglieder, Melde- und Auskunftspflichten der Mitglieder; Datenverarbeitung durch die Kammern; Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden des Herkunfts- und Aufnahmestaates)
- §§ 2, 3 Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Beitragsbemessung, Beitragshöhe)
- §§ 1, 2 Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Festsetzung des Beitragsfaktors