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Landesprogramm STÄRKE - Bildungsgutschein einlösen

Das Baby ist da und die Freude groß. Nun gilt es den Alltag mit dem Baby neu zu gestalten. Haben Sie Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Babys oder wollen Sie einfach andere Eltern treffen? Das Land unterstützt Sie dabei. Im Rahmen des Landesprogramms STÄRKE erhalten Eltern von Neugeborenen einen Bildungsgutschein im Wert von 40 Euro. Sie können ihn für ausgewählte Familienbildungsangebote einlösen.

Für folgende Kurse sind die Teilnahmegebühren vollständig durch den Gutschein gedeckt:

  • Grundkurse zur Kindesentwicklung im ersten Lebensjahr (jeweils 1,5 Stunden an vier Abenden) oder
  • Themenkurse (vier Abende zu Themen aus den Bereichen Kommunikation in der Familie, Vater sein und Mutter sein, Väter in der Elternzeit, Entwicklungspsychologie, Kinderpflege, Ernährung, Bewegung)

Weitere Leistungen des Landesprogramms STÄRKE sind:

  • Gutscheinaufstockung
  • Spezielle Elternbildungskurse für Familien in besonderen Lebenssituationen
  • Hausbesuche

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
  • Sie beginnen den Familienbildungskurs vor dem ersten Geburtstag Ihres Kindes.
    In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
  • Der Kursveranstalter gehört einer Organisation an, die
    • die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet hat oder
    • mit Billigung des Jugendamts der Rahmenvereinbarung beigetreten ist.

Verfahrensablauf

Den Bildungsgutschein erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie den Gutschein vom örtlichen Jugendamt.

Fristen

Den Bildungsgutschein können Sie im ersten Lebensjahr Ihres Kindes einlösen.

Erforderliche Unterlagen

  • für den Bildungsgutschein: außer dem Gutschein selbst keine
  • für die Gutscheinaufstockung: Nachweis über schwierige finanzielle Verhältnisse (z.B. durch Vorlage eines Bescheides über den Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe)

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Contextspalte


Familie mit drei Kindern in einer Blumenwiese
 
 

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Landesprogramm STÄRKE - Bildungsgutschein einlösen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.01.2013 freigegeben.