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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung - beantragen

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten an einer deutschen Forschungseinrichtung wissenschaftlich arbeiten? Dann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen. Damit dürfen Sie

  • eine Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und
  • Tätigkeiten in der Lehre ausüben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
  • Ihr Lebensunterhalt gilt als gesichert. Dafür müssen Ihre Einkünfte in Baden-Württemberg im Jahr 2012 mindestens 21.000 Euro beziehungsweise monatlich 1.750 Euro betragen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht.
  • Sie sind Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler und wollen an einer deutschen Forschungseinrichtung arbeiten.
  • Die Forschungseinrichtung ist durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt.
  • Sie haben mit der Forschungseinrichtung eine Aufnahmevereinbarung abgeschlossen.
  • Es liegt eine Kostenübernahmeerklärung der Forschungseinrichtung vor.

Verfahrensablauf

Die vom BAMF anerkannte Forschungseinrichtung schließt mit Ihnen eine Aufnahmevereinbarung.

Die Forschungseinrichtung leitet die unterzeichnete Aufnahmevereinbarung an die zuständige Stelle weiter.

Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis über Ihre wissenschaftliche Tätigkeit
  • Nachweis, dass die Forschungseinrichtung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt ist
  • Nachweis über die abgeschlossene Aufnahmevereinbarung
  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung der Forschungseinrichtung

Kosten

  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
  • Geltungsdauer über ein Jahr: 110 Euro
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 65 Euro
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 80 Euro

Bearbeitungsdauer

vier bis sechs Wochen

Sonstiges

In folgenden Fällen kann die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung widerrufen:

  • Ihre Forschungseinrichtung hat aufgrund einer Ihrer Handlungen die Anerkennung verloren.
  • Sie betreiben keine Forschung mehr.
  • Sie können eine der Voraussetzungen, unter denen die Forschungseinrichtung mit Ihnen die Aufnahmevereinbarung geschlossen hat, nicht mehr erfüllen.

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.08.2012 freigegeben.