Zum Inhalt

Inhalt

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)

Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege betreuen, erhalten Unterhalt vom Jugendamt ("Pflegegeld"). Das Jugendamt zahlt monatliche Pauschalbeträge, die nach dem Alter der Kinder oder Jugendlichen gestaffelt sind. Sie setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Kosten für den Sachaufwand
  • Kosten der Pflege und Erziehung
  • Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer (privaten) Unfallversicherung der Pflegepersonen
  • Beitrag zur Alterssicherung

Zusätzlich zu den monatlichen Pauschalbeträgen können Sie einmalige Beihilfen oder Zuschüsse erhalten.

Empfohlen sind die folgenden Pauschalbeträge:

  • für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: 745 Euro
  • für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren: 822 Euro
  • für Kinder und Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren: 906 Euro

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zahlung des Pflegegeldes ist, dass das Kind oder der junge Mensch eine der folgenden Hilfen erhält:

Verfahrensablauf

Üblicherweise bewilligt das Jugendamt das Pflegegeld gleichzeitig mit der Vollzeitpflege. Die Pflegeeltern müssen es daher nicht eigens beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Ob Sie als Pflegeeltern bestimmte Unterlagen vorlegen müssen, klären Sie am besten direkt mit dem zuständigen Jugendamt.

Hinweis: Das Jugendamt verlangt von den Sorgeberechtigten Einkommensnachweise und Nachweise über laufende Ausgaben. Anhand der Nachweise berechnet es, in welcher Höhe sie sich an den Unterhaltsleistungen für ihr Kind beteiligen müssen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 39 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen)

Contextspalte


Familie mit drei Kindern in einer Blumenwiese
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Familie und Kinder erstellt.

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld) noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.