Zum Inhalt

Inhalt

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen beantragen

Ist ein Kind Zuhause in Gefahr oder lebt es in Verwahrlosung, kann das Jugendamt dieses Kind in seine Obhut nehmen.

Ziel ist es, das Kind zu schützen und eine Klärung des Konflikts oder der Krisensituation herbeizuführen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Inobhutnahme ist:

Das Wohl des Kindes beziehungsweise der oder des Jugendlichen ist nach eigenem oder nach Ermessen der Mitarbeitenden des Jugendamtes gefährdet.

Verfahrensablauf

Kinder und Jugendliche in einer akuten Krise oder in Gefahr können selbst darum bitten, in Obhut genommen zu werden. Dafür müssen sie sich an das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt wenden. Das Jugendamt ist verpflichtet, der Bitte nachzukommen.

Haben Sie als Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe eine dringende Gefahr für das Wohl eines Kindes bemerkt? Dann sind sie verpflichtet, es in die Obhut des Jugendamtes zu geben.

Achtung: Alle Personen, die erfahren, dass ein Kind in seiner Familie misshandelt wird oder verwahrlost, sollten sofort das Jugendamt informieren. Dies können beispielsweise sein:

  • Nachbarinnen oder Nachbarn,
  • Verwandte,
  • Erziehungs- oder Lehrkräfte

Sobald ein Kind in Obhut genommen ist, darf es eine Person seines Vertrauens benachrichtigen. Die Mitarbeitenden des Jugendamtes sind verpflichtet, sofort die Eltern oder Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten zu informieren.

Die Inobhutnahme ist nur vorläufig.

Ziel ist immer, eine dauerhafte Lösung für das Kind zu finden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen)

Contextspalte


Familie mit drei Kindern in einer Blumenwiese
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Familie und Kinder erstellt.

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen beantragen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.05.2012 freigegeben.