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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen

Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat, können Sie Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat.

Es gibt sie in folgenden Formen:

  • ambulant
  • als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen
  • durch geeignete Pflegepersonen
  • in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen

Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche besteht, wenn

  • die seelische Gesundheit höchstwahrscheinlich länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und
  • die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft daher beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Die Beratungskraft entscheidet in einem persönlichen Gespräch, ob

  • Eingliederungshilfe für Ihr Kind infrage kommt oder
  • andere Hilfeformen besser geeignet wären.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.

Die Sorgeberechtigten müssen sich möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen.

Rechtsgrundlage

§ 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)

Contextspalte


Familie mit drei Kindern in einer Blumenwiese
 
 

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.02.2013 freigegeben.