Inhalt
Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern und Jugendlichen wahrnehmen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf folgende Leistungen bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt Ihrer Wahl:
- regelmäßige Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und
- Zahnmedizinische Einzelvorsorge (Individualprophylaxe)
Procedure
Kinder unter sechs Jahren
Kinder unter sechs Jahren haben Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Wenden Sie sich dafür an eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt Ihrer Wahl.
Ziel der Untersuchungen ist es, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- vorzubeugen
- frühzeitig zu erkennen und
- zu behandeln.
Kinder zwischen sechs und 18 Jahren
Kinder können jedes Kalenderhalbjahr zur kostenlosen Zahnvorsorgeuntersuchung (Individualprophylaxe) gehen. Die Untersuchung soll Zahnfäulnis (Karies) und Zahnfleischerkrankungen vorbeugen. Sie ergänzt die in Kindergärten und Schulen durchgeführten Maßnahmen der Gruppenvorsorge und führt sie fort.
Deadlines
Für Kinder unter sechs Jahren:
- Die erste Früherkennungsuntersuchung sollte vor dem 3. Geburtstag, zwei weitere Untersuchungen bis zum 6. Geburtstag stattfinden.
- Der Abstand zwischen den Untersuchungen sollte dabei mindestens 12 Monate betragen.
Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren:
Die Zahnvorsorgeuntersuchung sollte alle sechs Monate wahrgenommen werden.
Required documents
keine
Costs
keine
Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die drei Früherkennungsuntersuchungen und die folgenden halbjährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen.
Miscellaneous
Weitere Informationen zur Zahngesundheit finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Grünen Kreuzes.
Legal basis
- Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
- Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung)