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Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen

Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
  • Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt), des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.

Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der unteren Vermessungsbehörde einen Veränderungsnachweis.

Erforderliche Unterlagen

bei geplanten Änderungen der Grundstücksgrenzen:

  • Plan, in welchem die geplante neue Grenze handschriftlich eingezeichnet ist
  • gegebenenfalls Genehmigungen anderer Behörden (z.B. nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes beziehungsweise § 24 des Waldgesetzes)

Kosten

Es fallen Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis an.

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Müssen fehlende Grenzpunkte wiederhergestellt werden, fallen zusätzlich für die Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Contextspalte


Zwei Bauarbeiter, die vor einem Rohbau Holz abmessen
 
 

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 31.08.2012 freigegeben.