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Privatklage einreichen

Sie haben Anzeige erstattet, aber am Ende des Ermittlungsverfahrens verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Klageerhebung bei Gericht? Bei bestimmten Straftaten hat die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse. Ihnen steht jedoch gegebenenfalls der Weg der Privatklage offen.

Voraussetzungen

Eine Privatklage können Sie als Opfer von Straftaten einreichen, die Sie als Opfer sehr direkt, die Allgemeinheit aber weniger berühren. Dazu zählen beispielsweise:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
  • Körperverletzung
  • Bedrohung mit einem Verbrechen
  • Sachbeschädigung

Verfahrensablauf

Sie können eine Privatklage auf zwei Arten erheben:

  • persönlich bei der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts (zu Protokoll) oder
  • durch Einreichen einer Anklageschrift (die Anklageschrift muss mit zwei Abschriften eingereicht werden)

Die Privatklage muss folgende Angaben enthalten:

  • Zeit und Ort der Tat
  • Name des Täters oder Täterin
  • möglichst genaue Angaben zum Sachverhalt
  • Bezeichnung der Beweismittel
  • Bezeichnung des zuständigen Gerichts

Erforderliche Unterlagen

die Privatklage

Kosten

Bevor das Gericht über die Klage verhandelt, müssen Sie folgende Kosten einplanen:

  • einen Gebührenvorschuss
  • eine Sicherheitsleistung für die beschuldigte Person (z.B. Hinterlegung von Bargeld oder Wertpapieren)

Nach der Entscheidung des Gerichts:

  • bei positiver Entscheidung für den Privatkläger oder die Privatklägerin: keine (die verurteilte Person trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Privatklägers oder der Privatklägerin)
  • bei Zurückweisung der Klage, Freispruch oder Einstellung des Verfahrens: der Privatkläger oder die Privatklägerin trägt die Verfahrenskosten sowie die Auslagen auf beiden Seiten (also auch Rechtsanwaltskosten) selbst

Rechtsgrundlage

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Opferschutz und Opferhilfe
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.03.2013 freigegeben.