Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten einreichen
Sie beschäftigen eine Haushaltshilfe? Dann müssen Sie sie über den "Haushaltsscheck" bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An- und Abmeldung für die Sozialversicherung. Er ist Grundlage für die Berechnung der von Ihnen als Arbeitgeber im Privathaushalt zu zahlenden Abgaben.
Über den Haushaltsscheck melden Sie folgende Tätigkeiten in Ihrem Haushalt an:
- geringfügige Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst bis höchstens 450 Euro (Minijob)
- kurzfristige Beschäftigungen
Sie beschäftigen eine Haushaltshilfe? Dann müssen Sie sie über den "Haushaltsscheck" bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An- und Abmeldung für die Sozialversicherung. Er ist Grundlage für die Berechnung der von Ihnen als Arbeitgeber im Privathaushalt zu zahlenden Abgaben.
Über den Haushaltsscheck melden Sie folgende Tätigkeiten in Ihrem Haushalt an:
- geringfügige Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst bis höchstens 450 Euro (Minijob)
- kurzfristige Beschäftigungen
Hinweis: Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn jemand in einem fremden Haushalt Tätigkeiten verrichtet, die normalerweise Familienmitglieder erledigen. Diese Tätigkeiten heißen "haushaltsnahe Dienstleistungen".
Sie müssen der Minijob-Zentrale eine Ermächtigung zum Einzug folgender Beiträge erteilen:
- Pauschalbeiträge für die Sozialversicherung,
- Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz sowie
- für eine eventuell zu zahlende einheitliche Pauschalsteuer
Hinweis: Den Pauschalsteuerbetrag von zwei Prozent müssen Sie tragen, wenn Sie auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte verzichten. Bestehen Sie auf der Vorlage der Lohnsteuerkarte, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der individuellen Merkmale auf der Lohnsteuerkarte steuerpflichtig.
Tipp: Die Bundesknappschaft bietet die Broschüre "Minijobs – Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer" sowie einen Muster-Arbeitsvertrag für Minijobs im Privathaushalt an.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- geringfügiges, sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt
- Erbringen von haushaltsnahen Dienstleistungen
Verfahrensablauf
Sie können den Haushaltsscheck sowie einen speziellen Vordruck für Privathaushalte bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft herunterladen, direkt am Computer ausfüllen und ausdrucken.
Sie als Arbeitgeber sowie die Minijobberin oder der Minijobber müssen den ausgefüllten Haushaltsscheck unterschreiben. Den Beleg für die Minijob-Zentrale müssen Sie dorthin senden.
Sie können den Haushaltsscheck sowie einen speziellen Vordruck für Privathaushalte bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft herunterladen, direkt am Computer ausfüllen und ausdrucken.
Der Haushaltsscheck besteht aus drei Belegen:
- Beleg für die Minijob-Zentrale, deren Adresse bereits aufgedruckt ist
- Beleg für den Arbeitgeber
- Beleg für die Minijobberin oder den Minijobber
Sie als Arbeitgeber sowie die Minijobberin oder der Minijobber müssen den ausgefüllten Haushaltsscheck unterschreiben. Den Beleg für die Minijob-Zentrale müssen Sie dorthin senden.
Die Minijob-Zentrale errechnet den zu zahlenden Betrag. Sie zieht ihn im Lastschriftverfahren ein.
Hinweis: Die Bundesknappschaft übernimmt die Anmeldung bei der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Fristen
Die Minijob-Zentrale zieht die fälligen Beiträge halbjährlich ein:
- für die Monate Januar bis Juni: am 15. Juli des laufenden Kalenderjahres
- für die Monate Juli bis Dezember: am 15. Januar des Folgejahres
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage